"Eine Vorerwerbsbescheinigung ist in der Tat nicht vorgesehen, gleichwohl stellen, wie ich erfahren habe, einige Behörden solche Bescheinigungen aus.
Betroffen von den neuen Regelungen zu geschützten Holzarten bei Musikinstrumenten ist der Groß- und Einzelhandel mit Musikinstrumenten, nicht Privatleute die Instrumente besitzen. Der Groß- und Einzelhandel ist zur Buchführung verpflichtet. Er erhält aber ebenfalls keine Vorerwerbsbescheinigung."